Auch wenn ein Kreuzungsbereich oder Bahnübergang von einem Organisator „gesichert“ ist, gilt es für die Teilnehmer, den Bereich mit Vorsicht zu befahren.
1. Niemals eine ungesichterte Kreuzung unachtsam durchfahren.
2. Niemals eine Kreuzung während einer roten Ampelphase durchfahren. Ausnahme: Eine „sichernde“ Persone (z.B. Polizist oder Polizistin) signalisiert die Durchfahrt
3. Niemals darauf verlassen, „man sieht eh, dass wir eine geschlossene Gruppe sind“!
Oberstes Gebot ist, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Organisatoren können Euch nur unterstützen, sie sind weder Amtsorgane noch eine Schutzmauer.